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   VGH Bayern, 03.07.2014 - 10 C 14.495   

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https://dejure.org/2014,17176
VGH Bayern, 03.07.2014 - 10 C 14.495 (https://dejure.org/2014,17176)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.07.2014 - 10 C 14.495 (https://dejure.org/2014,17176)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Juli 2014 - 10 C 14.495 (https://dejure.org/2014,17176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen ablehnenden Prozesskostenhilfebeschluss; Prozesskostenhilfe; Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; Fristsetzung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2014 - 10 C 14.495
    Diese Anforderungen sind verfassungsgemäß (BVerfG, B.v. 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 - juris Rn. 16).
  • VGH Bayern, 07.12.2010 - 10 C 10.1871

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VGH Bayern, 03.07.2014 - 10 C 14.495
    Ob der Kläger nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung aufbringen kann, ist nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über den Prozesskostenhilfeantrag zu beurteilen, im Beschwerdeverfahren also nach den Verhältnissen im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, B.v. 7.12.2010 - 10 C 10.1871 - juris Rn. 6 m.w.N.; Geiger in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 166 Rn. 41).
  • VGH Bayern, 25.01.2018 - 9 C 17.910

    Streichung des Wortes ausschließlichund die Verneinung der persönlichen oder

    Zwar greift § 146 Abs. 2 VwGO nicht ein, wenn die Ablehnung der Prozesskostenhilfe nicht "ausschließlich" auf unzureichend glaubhaft gemachte Bedürftigkeit gestützt ist (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.3.2015 - OVG 6 M 21.15 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 3.7.2014 - 10 C 14.495 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 04.12.2020 - 5 D 16/20

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Rechtskraft

    22 Dem entspricht die in der Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass der Beschwerdeausschluss des § 146 Abs. 2 VwGO nicht greift, wenn der Beschluss des Verwaltungsgerichts außer auf fehlende Bedürftigkeit auch auf fehlende Erfolgsaussicht der Hauptsache gestützt ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. März 2017 - 5 D 122/16 -, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 17. März 2015 - OVG 6 M 21.15 -, juris Rn. 7; BayVGH, Beschl. v. 3. Juli 2014 - 10 C 14.495 -, juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 10 C 19.701

    Erfolglose Beschwerde wegen Unanfechtbarkeit des Bescheids über den Verlust des

    Selbst wenn man mit früherer Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 3.7.2014 - 10 C 14.495 - juris Rn. 2) davon ausgehen würde, dass der Beschwerdeausschluss des § 146 Abs. 2 VwGO nur die Fälle betrifft, in denen das Verwaltungsgericht die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse aufgrund einer inhaltlichen Prüfung verneint hat, und somit im vorliegenden Fall nicht greift, ergäbe sich kein Erfolg der Beschwerde.
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 13 PA 235/17

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse; persönliche

    Unabhängig davon, ob die Voraussetzungen einer Ablehnung nach § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 118 Abs. 2 Satz 4 ZPO vorliegen (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 5.11.2013 - 13 PA 185/13 -, juris Rn. 2), greift auch in einer derartigen Fallkonstellation der Beschwerdeausschluss des § 146 Abs. 2 VwGO (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.6.2016 - OVG 3 M 55.16 -, juris Rn. 2; a. A.: Bay. VGH, Beschl. v. 3.7.2014 - 10 C 14.495 -, juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2014 - 14 E 891/14

    Maßgeblichkeit einer vollständigen Darlegung der persönlichen und

    A.A.: Bayerischer VGH, Beschluss vom 3.7.2014 - 10 C 14.495 -, juris: Beschwerdeausschluss ausschließlich in den Fällen, in denen eine eingehende Prüfung der persönlichen Verhältnisse mit dem Ergebnis erfolgt ist, dass eine Bewilligung wegen fehlender Bedürftigkeit nicht in Betracht kommt; zur vergleichbaren Vorschrift des § 172 Abs. 3 Nr. 2 des Sozialgerichtsgesetzes (SGG) in der ab dem 1.4.2008 geltenden Fassung wie hier: LSG NRW, Beschluss vom 4.2.2009 - L 19 B 28/09 AS -, mit Nachweisen zum sozialgerichtlichen Streitstand.
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